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Strecken in Süddeutschland, gestern- heute- morgen

 

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Nachteile von Stuttgart21, Chancen der Alternative

Bemerkungen zum Thema Denkmalschutz, Teil 1, Geschichte und Tunnelgebirge

                              Teil 2 : Südflügel und Varianten ohne seinen Abriss

Keiner hat die Zeit, alle Dokumente zu lesen, die schon im Zusammenhang mit Stuttgart21 entstanden sind. Man kann sich immer nur einen Aspekt herausgreifen, und die Texte nach entsprechenden Begriffen durchsuchen. So habe ich mir die 2539 Seiten lange Textsammlung www.bahnprojekt- stuttgart-ulm.de/Stuttgart21-Diskurs-Textsammlung (2007) vorgenommen, um herauszufinden, wie es zu einer Planung kommen konnte, die das Kulturdenkmal Bonatzbau zu einem Torso, also fast wertlos macht.

Vor der Veröffentlichung dieser Texte im Internet auf der Pro- Stuttgart21- Seite hat man sich sicher gefragt, ob sie wirklich für das Projekt sprechen. Dabei hat man auch kritische Passagen und detaillierte Aufzählungen von Problemen in Kauf genommen, um zu zeigen, dass man nichts verheimlichen will. Eine Veröffentlichung ist wohl vorgeschrieben, aber man erwartet sie in versteckteren Medien, nicht gerade auf einer Seite zur Werbung für Stuttgart21. Immerhin ist es etwas schwierig, sie dort zu finden.

Was hier, bei den wenigen Zitaten, nicht herauskommt, ist der folgende Eindruck: Da steckt schon schrecklich viel Arbeit darin. Und dieser Eindruck soll wohl auch in erster Linie vermittelt werden, um daraus zu folgern: Ihr könnt uns also vertrauen, lasst uns nur machen! Für einige Aspekte mag das auch zutreffen. Der Denkmalschutz spielte jedoch bei der Entscheidung offensichtlich keine Rolle.

Wie würde sich die Entscheidung für einen Hbf in Bad Cannstatt auf das Denkmal auswirken?
Zuerst geht man davon aus, dass alle Gleisanlagen zum- und mit dem Kopfbahnhof entfallen, und damit die Bauwerke neuen Aufgaben zugeführt werden können. Genauer betrachte müssen aber die S-Bahn- Gleise bleiben, wie auch die Möglichkeit, dort S-Bahnen wenden zu lassen oder abzustellen. Man wird es aber so anlegen können, dass das Tunnelgebirge ohne Belastung bleibt, eine Konservierung also billiger ist. Dazu unten mehr.

Zweiter Punkt: Bad Cannstatt hat nicht viele Erweiterungsreserven. Nicht so schnell wie Stuttgart21, aber doch irgendwann bei erheblicher Verkehrszunahme könnte das Kopfbahnhofgelände wieder interessant werden. Wobei man den Zusatzverkehr dann wohl als S-Bahnen dorthin fahren lassen würde.

 

Zumutbarkeit

Zählen Sie bitte selbst, wie oft bei den in der rechten Spalte aufgeführten Quellen und Zitaten behauptet wird, der Denkmalschutz sei in diesem Fall der Öffentlichkeit nicht zumutbar. Ob das die Bürger auch so sehen, ist nie geprüft worden.
 
Hier soll nun umgekehrt gefragt werden: Welche Zerstörungen sind einem Denkmal zumutbar, ohne dass es aufhört zu existieren. Beschränken wir uns nur auf große Baudenkmäler, so mussten schon oft gewisse Beeinträchtigungen hingenommen werden. Teils durch Kriegszerstörungen, teils durch Abriss einzelner Bauwerke, die Verkehrswegen oder einer Stadterweiterung im Wege waren. Bei einer ausgedehnten Festungsanlage, wie in Ingolstadt oder Ulm, musste man schon früh die Fesseln sprengen, bevor das Wort Denkmalschutz auch auf Festungen angewendet wurde. Auch erste Bahnhöfe hat man, ohne zu diskutieren, abgerissen und so verhindert, dass sie zum Denkmal wurden.
 
Man findet viele Beispiele, wo es gelang, große denkmalgeschützte Anlagen so mit neuen Straßen zu durchschneiden, dass der Gesamteindruck unverändert erhalten blieb. Wenn die Straße gegenüber der das Fundament des Bauwerks umgebenden Fläche einige Meter abgesenkt wurde, findet man auch heute noch Standpunkte, wo man die Gebäudeflucht betrachten kann, ohne durch den querenden Verkehr irritiert zu werden. Die entstandene Lücke fällt dann bei geschickter Wahl garnicht auf. Selbst ein Torbogen oder Tunnel durch das Bauwerk vermindert kaum den Wert, sofern nur die alte Umrisslinie, z. B. die Dachlinie erhalten bleibt.
 
Wenn es unumgänglich ist, dass Bauwerke abgetragen werden müssen, muss dafür gesorgt werden, dass typische Sichtschneisen erhalten bleiben. Um wieder auf das Beispiel einer Stadtbefestigung zurückzukommen: Wenn die Stadtmauer zwischen zwei Ecktürmen weichen muss, und durch eine in derselben Flucht verlaufende Straße ersetzt wird, kann sich ein späterer Betrachter zwischen den Ecktürmen die fehlende Mauer wenigstens vorstellen, oder die Situation mit einem alten Foto vergleichen.
 
Bei technischen Denkmalen sinkt der Wert natürlich schlagartig, wenn die Funktion nicht mehr gegeben ist. Eine kalt abgestellte Dampflokomotive kann durch ihre Größe und Komplexität beeindrucken und ist ein wertvolles Denkmal, aber nichts gegen eine in voller Fahrt. Die Gleise einer Bahnanlage zu erhalten, auf der keine Züge mehr fahren, ist von den laufenden Kosten her nur in Ausnahmefällen möglich. Auch da muss man die Vorstellungskraft des Betrachters einbeziehen. Man muss nur dafür sorgen, dass einige typischen Eckpunkte erhalten bleiben, hier eine Überführung, dort eine Stützmauer.
 
Bei der Planung für Stuttgart21 findet man leider keinerlei Berücksichtigung dieser zumutbaren Beeinträchtigungen. Es bleibt nur noch der Mittelteil des Empfangsgebäudes. Es lässt sich kein Standpunkt für einen Betrachter mehr finden, der auch nur annähernd den heutigen Eindruck vermitteln könnte. Was bleibt, sind einige Pläne, Fotos, Filme, vielleicht bald auch 3D− Computersimulationen. Aber ein Denkmal, das Touristen anlockt und den Namen Stuttgart in die Welt trägt, wird es mit Stuttgart21 nicht mehr geben.
 

Zusammenfassung zur Textauswertung(rechts)

Die Architekten hatten keine Wahl, das Denkmal zu schonen. Sie mussten Lösungen liefern, deren Bahnsteige 90 Grad zur Achse des Kopfbahnhofs aufweisen. Und das, obwohl das Architektur-Forum Baden-Württemberg eine Variante aufgezeigt hat, bei der auch die Seitenflügel des Bonatz- Baus hätten geschont werden können, nämlich parallel zur Achse. ( Ich nehme an, auch in Tieflage, um die Vorteile von Stuttgart21 beizubehalten, Grundstücksgewinn, Schonung des Stadtbildes durch Verlegung aller Zufahrten in Tunnel usw.) Hierzu suche ich noch Unterlagen, um zu verstehen, warum das abgelehnt wurde. Es können eigentlich nur die Mehrkosten wegen der Verlegung der U-Bahn und der etwas längeren Tunnel gewesen sein. Sagen wir mal, heutige Verhältnisse angesetzt, eine Milliarde - damals hätte man mit der Hälfte argumentiert. Also schließe ich: Dem Regierungspräsidium und/ oder der Bahn war der Denkmalschutz nicht soviel wert.

Aber noch wichtiger: Aus der Wahl eines querliegenden Tiefbahnhofes folgt durchaus nicht automatisch, dass Nord- und Südflügel abgerissen werden müssen. Dem Laien ist das sowieso widersinnig, denn er stellt sich unter Tunnelbahnhof etwas vor, das unter allem Bestehenden hindurchführt. In der Realität erzwingen aber U− Bahn Tunnel an beiden Talseiten eine bestimmte Höhenlage. In die Tiefe darf man wegen der Grundwasserproblematik nicht ausweichen. Auch will man natürlich keine Treppenhäuser, die mehrstöckig in die Tiefe führen. Die Randbedingungen führen also dazu, dass die Bahnsteighalle genau durch die Fundamente des im Ost- Südosten gelegenen, sogenannten Südflügels gehen würden. Trotzdem kann die Fassade weitgehend unangetastet bleiben. Im Absatz "Zumutbarkeit" habe ich begründet, warum es oft wichtiger ist, eine Gebäudekante, Dachlinie oder Sichtschneise zu erhalten, als das Gebäude selber.

In Teil 2 : Südflügel zeige ich an Beispielen, wie ein halbtiefer Querbahnhof den denkmalgeschützten Komplex durchdringen könnte, dass ein totaler Abriss also durchaus vermeidbar ist.

Auch auf die Gefahr hin, die Stuttgarter zu erzürnen, muss ich feststellen, dass man deutschlandweit bei Stuttgart zuerst an den Fernsehturm und dann an den Bahnhof denkt. Wenn man nach weiteren Denkmalen gefragt wird, stottert man wohl: Nunja, ein Schloss werden sie da wohl auch haben... Auf dem Umschlag meiner Stadtpläne sind auch nur Bahnhofsturm und Fernsehturm dargestellt. Und jetzt will man auf das letzte bekannte Denkmal innerhalb der Stadt verzichten?

Oder schämt man sich gar, dass man diesem platzraubenden Denkmal damals soviel Raum gegeben hat?: Stuttgart ist ja eine moderne Stadt. Weil man mit Frankfurt nicht mit Wolkenkratzern konkurrieren kann, die würden ja im Talkessel nicht zur Wirkung kommen, geht man in die Erde. Ich will nichts über Maulwurfhügel sagen - Der Vergleich stammt von anderen. Im Gegenteil, vielleicht ist der moderne Bahnhof architektonisch ein Treffer und verschafft der Stadt ein neues Denkmal. Aber stört da nicht der Torso davor?

Ein Großteil der Bürger interessiert sich überhaupt nicht für Denkmalschutz. Man ist aus ganz anderen Grünen für oder gegen Stuttgart21. Den Befürwortern sei aber gesagt: Nach dem Lesen der genannten Unterlagen bleibt da ein "Gschmäckle". Die Obrigkeit, die eigentlich ein Denkmal vor Schäden durch unwissende Bürger zu schützen hat, wird zum eigentlichen Zerstörer, und der Bürger, wenn auch meist aus anderen Gründen, zum Beschützer.
 

Wie man den Denkmalschutz bei Stuttgart21 verbessern könnte

Konservierung des Tunnelgebirges
Niemand verlangt, dass die Gleisanlagen bleiben. Man muss nur dafür sorgen, dass einige typischen Eckpunkte sichtbar bleiben, hier eine Überführung, dort eine Stützmauer. Weil ohnehin eine Erweiterung der Parkanlagen geplant ist, könnte man durch Hervorhebung der alten Umrisse der Phantasie des Betrachters eine Orientierung geben. Optimal wäre die weitgehende Erhaltung des sogenannten Tunnelgebirges. Das ist die dreistöckige Anordnung von kreuzungsfreien Zu- und Abfahrten südlich des geplanten Rosensteinviertels. Wie man dieses in die Parkanlage integrieren könnte, habe ich im folgenden Bild vereinfacht dargestellt.

Viele werden sich wundern, dass ich vorschlage, über die oberste Ebene anstelle der Gleise eine asphaltierte Straße zu legen. Stadtplanerisch ist diese zur Erschließung des Rosensteinviertels nicht erforderlich. Die alten Bauwerke sollten jedoch einen wasserdichten Deckel erhalten. Auch die mittlere Ebene würde aus demselben Grund auf den Kunstbauten asphaltierte Geh- und Radwege erhalten. In der unteren Ebene habe ich weiterhin Gleise für U- und S− Bahn eingezeichnet, worauf ich an anderer Stelle eingehen werde.
 

Auswertung der Unterlagen der oben genannten Textsammlung

Bitte lesen sie die Stellen im Orignaltext! Die im folgenden genannten Seitenzahlen beziehen sich auf die durchgezählten Seiten der gesamten PDF- Datei. Die Kapitelangaben gehören zur jeweiligen Teilunterlage.

Bemerkungen zur Raumordnerischen Beurteilung
Quelle: Regierungspräsidium Stuttgart, Raumordnerische Beurteilung, September 1997
Aus- und Neubaustrecke Stuttgart – Augsburg
Bereich Stuttgart – Wendlingen mit Flughafenanbindung und Umgestaltung des Bahnknotens Stuttgart
 
Seite 120: Kapitel 3.2.5 Vergleichende Bewertung der Bahnhofsplanungen und
Seite 415: Kapitel 6.1.11 Denkmalschutz.
Beide Kapitel enden mit der Feststellung, man habe den Denkmalschutz berücksichtigt, sich aber so entschieden, dass er hinter das öffentliche Interesse an Verkehrsverbesserung zurücktreten muss.

Leider beginnt diese Textsammlung erst mit der Raumordnerischen Beurteilung vom September 1997. Interessant wären sicher auch die Formulierungen des auf Seite 1022 erwähnten, schon im Frühjahr 1997 ausgeschriebenen Architektenwettbewerbs. Was davor diskutiert wurde, ist aber in dieser Raumordnerischen Beurteilung zusammengefasst. Insbesondere findet man Planskizzen zu den verschiedenen Varianten, die man alle zu diesem Zeitpunkt schon endgültig ausgeschieden hatte.

Wie im Folgenden noch deutlicher herauskommt, hat man sich schon vor 1997 gegen die Berücksichtigung des Denkmalschutzes entschieden. Es geht in den Folgejahren nur noch darum, das immer wieder zu untermauern und unanfechtbar zu machen.

Ich nehme hier meinen eigenen, subjektiven Eindruck vorweg: Das lärmende Bahngelände, für Bewohner der umliegenden Hügel wohl kein so erfreulicher Anblick wie für den Eisenbahn- Liebhaber, musste verschwinden, egal wie. Denkmal oder Warze im Stadtbild? Ich kann beide Ansichten verstehen, habe mich aber für die Unterstützung des Denkmals entschieden.

Bezogen auf die gesamte Raumordnerische Beurteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart, immerhin 570 Seiten, kommt das Thema Denkmalschutz nur kurz zur Sprache. Es zeigt allerdings, dass man das Denkmalschutzgesetz gelesen und seinen Schwachpunkt erkannt hat: Das öffentliche Interesse. Dazu gibt es in der folgenden Anhörung umso mehr Diskussionsstoff.

Ab Seite 571: Anhörungsverfahren
Quelle: Regierungspräsidium Stuttgart, Projektgruppe ICE beim Referat 15
Anhörungsverfahren Aus- und Neubaustrecke Stuttgart – Augsburg
Bereich Stuttgart – Wendlingen mit Flughafenanbindung
Abschnitt 1.1 Talquerung mit Hauptbahnhof
Stuttgart, 7. April 2003, Stenografisches Protokoll

Seite 832: Laube (ein Einwender) bemängelte am Raumordnungsverfahren, dass es in der Umweltverträglichkeitsprüfung keine vergleichende Betrachtung der verschiedenen Planungsalternativen gegeben habe. Beim Architektenwettbewerb sei "zufälligerweise" die Stellungnahme des Landesdenkmalamts, in der auch festgehalten wurde, dass der Abriss der Seitenflügel zu vermeiden sei, nicht an die Architekten ergangen. Es habe bloß eine Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde bei den Wettbewerbsunterlagen gegeben, wo der Abriss der Seitenflügel quasi genehmigt worden ist. Der Hauptbahnhof sei aber in seiner Gesamtheit, das heißt mit den Trassen, den Gebäuden, den Tunneln und den Brücken, als Denkmal eingetragen. Die Entscheidung, die im Planfeststellungsverfahren gefällt werde, habe Einfluss auf diese Sachgesamtheit.

Ab Seite 997 : Kapitel 7. Raumordnerische und kommunale Belange,
 Abs. 12 Kulturgüter:
Frau Beier (Deutsche Stiftung Denkmalschutz) gab zu bedenken:"Ich habe festgestellt, dass nur etwa zwei von 100 Leuten wissen, dass da irgendetwas kaputt gemacht werden soll. Die meisten sagen: Der Bahnhof... steht unter Denkmalschutz, dem passiert ja nichts. Die Bevölkerung ist überhaupt nicht in der Lage zu realisieren, was da passiert, und sie versteht es auch nicht... Den Leuten, die selber Denkmäler besitzen, ist auch nicht zu vermitteln, dass sie selbst die Bestimmungen des Denkmalschutzes mit großem Kostenaufwand erfüllen müssen, dass diese aber hier, wo es um öffentliche Belange geht, nicht mehr gelten."

Seite 1015: Dr Könner(Landesdenkmalamt):
"...Bestehen bleibt der vordere Teil des Bahnhofs... Dies ist aus denkmalpflegerischer und denkmalfachlicher Sicht ein Torso... Sein Wert als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ginge dabei verloren..."

Seite 1020: ...Dübbers (Einwender):
"Ich vertrete hier die Nachkommen von Paul Bonatz als dessen Enkel. ...Wir verlangen, dass der Begriff "Bonatz-Bahnhof" eliminiert wird oder dass er zumindest in 'Reste des Bonatz-Bahnhofs', 'Torso des Bonatz- Bahnhofs' oder 'ehemaliger Bonatz- Bahnhof' umgeprägt wird... "

Seite 1022: Kirchberg (Antragsteller) stellte klar, dass der Denkmalschutz unter einem Zumutbarkeitsvorbehalt gegenüber dem Eigentümer eines Denkmals steht. Auch gegenüber dem, der einen funktionalen Umgang mit diesem Denkmal zu pflegen hat, der beispielsweise der ... Infrastrukturverantwortung zu genügen hat, hinterlegt durch öffentliches Interesse.

Laube (Leben in Stuttgart e.V.): "...Der Architektenwettbewerb ist im Frühjahr 1997 ausgeschrieben worden... Die Stellungnahme des Landesdenkmalamts war zufälligerweise nicht bei den Unterlagen. Herr Meckes, der Landeskonservator beim Landesdenkmalamt, ist erst nachträglich in das Verfahren einbezogen worden."

Seite 1024: Eggert (Architektur-Forum Baden-Württemberg): "...Es gab nur ein System, die Strukturanalyse für die Architekten hieß, quer zum vorhandenen Bahnhof eine neue Struktur zu entwickeln. Die Architekten waren also mehr oder weniger strukturiert. Sie konnten gar nicht entwerfen, sie hatten eine einzige Struktur zu entwickeln."
Er erinnerte daran, dass man um Unterlagen gebeten habe, um eine Alternative in Tallängsrichtung ausarbeiten zu können, und eine schriftliche Absage bekommen habe.

Seite 1025: Conradi (Stuttgarter Bürger): "Sie haben vor Auslobung des Wettbewerbs die Querführung beschlossen. Die Architekten hatten gar keine Wahl... und jetzt versuchen Sie, mit dem Sachverstand des Preisgerichts und der Qualität der Architekten eine Lösung zu begründen, die, wie Sie selber einräumen, tiefe Eingriffe in den Denkmalbestand nach sich zieht."

Seite 1026: Der Verhandlungsleiter Zeisberger erklärte die Rechtslage, nämlich dass die Planfeststellung alle behördlichen Entscheidungen ersetzt. Das heißt, die Planfeststellungsbehörde – in diesem Fall das Eisenbahnbundesamt – tritt an die Stelle der Denkmalbehörden... und trifft die Entscheidung, wie mit dem Antrag des Vorhabensträgers umzugehen ist.

Seite 1029: Dr. Hahn (Landesdenkmalamt BW) wiederholte oben schon gesagtes, nämlich dass mit dem Abbruch der beiden Flügel ein erheblicher Substanzverlust am Gesamtkonzept von Paul Bonatz verbunden sei. Dies habe zur Folge, dass das Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung nicht mehr existieren werde. Es werde also unweigerlich zu einer Löschung im Denkmalbuch kommen... Was bleibt, sei allenfalls ein Kulturdenkmal gemäß Paragraph 2 Denkmalschutzgesetz.

Seite 1030; Kirchberg (Antragsteller) pochte noch einmal auf die Pflicht zur Abwägung. Es stelle sich die Frage, ob man verpflichtet sei, ein historisches Funktionsprinzip nur zu erhalten, um ein Denkmal zu erhalten?

Dr. Hahn (Landesdenkmalamt BW) präzisierte: "Sie sind nach dem baden-württembergischen Denkmalschutzgesetz verpflichtet, Denkmale im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten."

Seite 1031: Der Verhandlungsleiter Zeisberger stellte fest, dass zwischen den sich entgegenstehenden Positionen entschieden werden müsse, und dafür das Eisenbahn-Bundesamt, Herr Seegmüller, zuständig sei.

Seite 1070; Frau Beier (Deutsche Stiftung Denkmalschutz): "Wenn Stuttgart 21 mit den ganzen Konsequenzen für die Denkmale tatsächlich kommen sollte, werde ich in Zukunft als ehrenamtliche Vertreterin der Deutschen Stiftung Denkmalschutz sicherlich ganz große Probleme haben, Leute für Denkmalgedanken zu begeistern und zu animieren, etwas dafür zu tun."
 

Regierungspräsidium Stuttgart, Anhörungsbericht,
   Sept.2003, Unterzeichner: Obermüller

"....In Planfeststellungsverfahren für Vorhaben der Bahn nach Paragraph 18 AEG entscheidet das Eisenbahn- Bundesamt allein und abschließend auch über die Belange des Denkmalschutzes. Es hat dabei die denkmalpflegerischen Belange in Abwägung mit den anderen von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen zu berücksichtigen (Paragraph 18 Abs. 1 S. 2 AEG; vgl. Strobl/Majocco/Sieche, Kommentar zum DSchG, 2. Auflage, 2001, Einl. S. 13, mit Verweis auf BVerwG vom 30.04.1969, Az. 30.04.1969, DVBl. 1969, 697). Durch den Planfeststellungsbeschluss wird die Zulässigkeit des Vorhabens auch im Hinblick auf die Belange des Denkmalschutzes festgestellt; alle nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen werden konzentriert."

Seite 1576: "...Die verkehrlichen, betrieblichen und vor allem die städtebaulichen Vorteile des Projekts gegenüber dem jetzigen Zustand wiegen so schwer, dass das öffentliche Interesse am uneingeschränkten Erhalt des Bonatzgebäudes hier hinter dem öffentlichen Interesse an der Verwirklichung des geplanten Vorhabens zurücktreten muss."
 
Ähnliches ist zum Abriss der Seitenflügel und auf Seite 1586, Absatz 4.3.3.2 zum Gleisvorfeld des Hauptbahnhofs, formuliert, mit den Ende: "...Die verbleibenden Nachteile sind durch die verfolgte Zielsetzung gerechtfertigt und müssen im Interesse des Ganzen hingenommen werden."

Bemerkungen zum Anhörungsbericht

Ein ganz trockenes Kapitel! Wie man die heiße Anhörungsdebatte so unterkühlt bilanzieren kann, ist für den Laien schon beeindruckend. Dieser Eindruck geballter Staatsmacht, geschmückt mit Paragraphen, die keiner kennt, und die daher jeden Querulanten einschüchtern! Aber das musste wohl so sein, im Hinblick auf die zu diesem Zeitpunkt schon angedrohten Prozesse.

Die Linie wird unverändert beibehalten: Um zu zeigen, dass der Denkmalschutz ernst genommen wird, werden noch einmal alle schützenswerten Objekte aufgezählt, damit keiner ein Loch findet, in dem er einen Hebel zum Kippen des Projektes ansetzen könnte. Aber dann kommt nur wieder der allmächtige Hinweis, dass das öffentliche Interesse höher zu bewerten ist, als der Denkmalschutz. Wohl wissend, dass das letztendlich verantwortliche Eisenbahn- Bundesamt dann auch gegen den Denkmalschutz entscheiden wird.

In dem auf Seite 1571 erwähnten Paragraph 18 AEG über das Planfeststellungsverfahren habe ich nichts über eine Zuständigkeit für Denkmalschutz finden können. Allerdings ist, laienhaft zusammengefasst, eine Einbeziehung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeit vorgeschrieben, das auch Kulturgüter einbezieht. Und in diesem Gesetz findet man irgendwo, dass die Länder eine Behörde zur federführenden Behörde benennen können. Ich habe andere Hobbys, deshalb haben Sie bitte Verständnis, dass ich mir damit keine Festplatten gefüllt habe, weder die im PC noch die biologische... Wenn aber hier das Eisenbahn- Bundesamt auch für Denkmalschutz verantwortlich ist, stellt man sich doch unwillkürlich den Bock als Gärtner vor.

Planfeststellungsbeschluss, ...Eisenbahn-Bundesamt,
  Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, den 28.01.2005
Ab Seite 1747 geht es zunächst um Zuständigkeiten. Im Absatz 2.1.9 ist vorgeschrieben, dass zur Dokumentation von abzubrechenden Gebäudeteilen die Vorhabenträgerin eine Bauaufnahme der Genauigkeitsstufe II (Planzeichnungen im Maßstab 1:100 aller Grundrisse und Außenfassaden).. dem Landesdenkmalamt Baden-Württemberg vor Baubeginn zur Verfügung zu stellen hat.

Seite 1995: 4.3. Kultur- und sonstige Sachgüter. Es werden einige Auflagen zum Schutz sonstiger Denkmale und zum Inneren des Bonatz- Baues ausgesprochen. Insgesamt sei die Entscheidung der Vorhabenträgerin für die beantragte Planung trotz der massiven Eingriffe in Kulturdenkmale nicht zu beanstanden und es dränge sich eine andere, unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten günstigere, Alternative nicht als vorzugswürdig auf.

Seite 1997: 4.3.1. Denkmalschutzrechtliche Entscheidungen
"Im Planfeststellungsverfahren für Vorhaben der Eisenbahnen des Bundes nach Paragraph 18 AEG wird umfassend und abschließend auch über die Belange des Denkmalschutzes entschieden." Und nun wird alles bisher geschriebene, jetzt aber als Entscheidung formuliert, noch einmal wiederholt, mit dem Ende auf
Seite 2000: "Die Entscheidung der Vorhabenträgerin für einen Durchgangsbahnhof und für die beantragte Gestaltung des Bahnhofsgebäudes ist trotz der Eingriffe in ein eingetragenes Kulturdenkmal auch aus der Sicht der Denkmalpflege tragbar...
Die verkehrlichen, betrieblichen und vor allem die städtebaulichen Vorteile des Projekts gegenüber dem jetzigen Zustand wiegen so schwer, dass das öffentliche Interesse am uneingeschränkten Erhalt des Bonatzgebäudes hier hinter dem öffentlichen Interesse an der Verwirklichung des geplanten Vorhabens zurücktreten muss."
 

Bemerkungen zum Planfeststellungsbeschluss

Der Absatz, den ich von Seite 2000 zitiert habe, hat mich betroffen gemacht. Da schreibt nun auch das Eisenbahn- Bundesamt: "... ist auch aus Sicht der Denkmalpflege tragbar." Wenn ich von Beruf Denkmalpfleger wäre, würde ich den Beruf wechseln. Alle werden mit dem Finger auf das Denkmalamt zeigen, denn keiner weiß später noch, dass sich hier das Bundesamt angemaßt hat, im Namen der Denkmalpfleger zu sprechen, die, wie bei der Anhörung zu lesen, eine total entgegengesetzte Ansicht vertreten hatten.

Die Textsammlung enthält weitere Unterlagen, in denen ich bei der Suche nach dem Begriff Denkmal keine weiteren Aspekte finden konnte.

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